Impressum

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN

Lieber Kunde,
wir geben uns alle Mühe, Ihnen Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Deshalb sollten Sie wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.
Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die beiderseitigen Interessen klären sollen. Die Geltung der AGB wird durch Ihre Buchung anerkannt.

Haus der Wirtschaft Service GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefon: +49 (40) 6378-4950
E-Mail: info@haus-der-wirtschaft.de

Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HRB 69287
USt-IdNr. DE 198317083

Verantwortliche i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV: Christian Hauk, Björn Pieper




I. Vertragsabschluß

  1. 1.    Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald der Kunde die ihm angebotene Veranstaltung unter Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestellt hat.
  2. 2.    Die Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage der vorliegenden AGB. AGB des Kunden werden nicht  anerkannt.
  3. 3.    Eine Unter- oder Weitervermietung an einen Dritten bedarf der schriftlichen Einwilligung der Haus der Wirtschaft Service GmbH (HdW).
  4. 4.    Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er gegenüber der HdW zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Die HdW kann vom Kunden oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
  5. 5.    Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 12 Monate.


II. Veranstaltungen

  1. 1.    Der Kunde hat der HdW die endgültige Teilnehmerzahl bis spätestens 6 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
  2. 2.    Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten gegenüber der als endgültig gemeldeten Anzahl werden bis maximal 5 % berücksichtigt und der Abrechnung zugrunde gelegt; darüber hinausgehende Abweichungen nach unten können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Kunden.
  3. 3.    Bei Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmeranzahl zugrunde gelegt. Überschreitungen von mehr als 5 % müssen vorher mit der HdW abgestimmt werden.
  4. 4.    Bei Veranstaltungen, die über 20:00 Uhr hinausgehen, kann die HdW ein Bedienungsgeld aufgrund Einzelnachweises abrechnen, soweit das vereinbarte Entgelt nicht bereits eine Zeitdauer über 20:00 Uhr hinaus berücksichtigt.
  5. 5.    Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Speisen und/oder Getränke zu den Veranstaltungen mitzubringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten usw.) kann darüber jedoch vorher eine Vereinbarung mit der HdW getroffen werden, die der Schriftform bedarf. In diesen Fällen wird eine Service-Gebühr bzw. Korkgeld berechnet.
  6. 6.    Der Kunde haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.
  7. 7.    Der Kunde ist verpflichtet, der HdW unaufgefordert mitzuteilen, welchen Gegenstand und welche thematischen Inhalte die Veranstaltung haben wird.
  8. 8.    Zeitungsanzeigen sowie sonstige Werbemaßnahmen oder Veröffentlichungen, insbesondere Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, politischen oder religiösen Veranstaltungen und Verkaufsveranstaltungen in den Räumen der HdW, die einen Bezug zur HdW aufweisen, sind nur zulässig, wenn sie vor Veröffentlichung der HdW zugeleitet worden sind und die HdW ihr Einverständnis damit erklärt hat.


III. Nutzungsbedingungen WLAN/Internetzugang

  1. 1.    HdW stellt seinen Kunden in ausgewählten Bereichen des Gebäudes im Rahmen ihrer betrieblichen und technischen Möglichkeiten zeitlich befristet einen Zugang zum Internet über eine drahtlose Datenübertragung (WLAN) zur Verfügung.
  2. 2.    Es besteht weder ein Anspruch auf Zugang noch auf eine bestimmte Qualität oder Störungsfreiheit der Internetverbindung. HdW kann den Zugang jederzeit ohne Begründung wieder sperren.
  3. 3.    HdW stellt nur den Zugang, nicht die erforderliche Hardware zur Verfügung.
  4. 4.    Wenn der Kunde einen Zugang erhält, ist er für die Geheimhaltung der Zugangsdaten verantwortlich. Der Zugangscode darf Dritten nicht weiter gegeben werden.
  5. 5.    Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zum Internet und den WLAN-Dienst weder zur Verbreitung rechtswidriger Informationen noch zum rechtswidrigen Abruf von Daten oder auf sonstige Weise mißbräuchlich zu nutzen.
  6. 6.    Der Kunde verpflichtet sich insbesondere,

·    den Internetzugang unter Beachtung der Rechte Dritter zu nutzen, insbesondere Schutzrechte wie Urheberrechte und Markenrechte sowie Persönlichkeitsrechte zu beachten;
·    den Internetzugang nicht für rechtswidriges filesharing und Teilnahme an rechtswidrigen Tauschbörsen zu nutzen;
·    nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen;
·    keine rechtswidrigen oder ehrverletzenden Inhalte zu verbreiten oder darauf hinzuweisen;
·    keine belästigenden Nachrichten wie SPAM, Kettenbriefe, unzulässige Werbebriefe etc. zu übertragen;
·    das WLAN der HdW nicht zu stören, zu beschädigen oder zu verändern;
·    keine Viren zu übertragen;

  1. 7.    Der Kunde stellt die HdW von jeglicher Haftung aufgrund rechtswidriger oder gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßender Nutzung des Netzwerks der HdW frei.


IV. Zahlung, Rechnungen der HdW

  1. 1.    Für die Reservierung kann von der HdW bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin werden im Angebot benannt und durch die Bestellung des Kunden verbindlich.
  2. 2.    Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsausfertigung bzw. -datum ohne Abzug zahlbar.
  3. 3.    Bei Zahlungsverzug ist die HdW berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweili- gen Basiszinssatz, bei Kunden, die nicht Verbraucher sind, in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, zu berechnen.
  4. 4.    Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.
  5. 5.    Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist Hamburg.
  6. 6.    Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen sind nicht möglich.
  7. 7.    Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der HdW aufrechnen.


V. Rücktritt, Abbestellung, Stornierung durch den Kunden

  1. 1.    Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist möglich, sofern ihm im Angebot ein Rücktrittsrecht eingeräumt wurde. Er muss in Schriftform mitgeteilt werden und bedarf der schriftlichen Bestätigung der HdW. Erfolgt der Rücktritt nicht in schriftlicher Form, so ist der Kunde verpflichtet, der HdW die vereinbarte Gegenleistung zu bezahlen, auch wenn er die vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  2. 2.    Sofern ein Recht zum Rücktritt vereinbart wurde, kann der Kunde bis zum vereinbarten Termin zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche der HdW auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht bis zum vereinbarten Termin den Rücktritt gegenüber der HdW erklärt.
  3. 3.    Erklärt der Kunde nach Ablauf einer eingeräumten Rücktrittsfrist, die Veranstaltung nicht durchführen zu wollen, so hat er an HdW 35 % des Preises für bestellte Speisen und Getränke zu zahlen, sofern er bis 2 Wochen vor der Veranstaltung mitteilt, die Veranstaltung nicht durchführen zu wollen. Erfolgt die Mitteilung weniger als 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin, so hat er 70 % des  Preises für bestellte Speisen und Getränke zu zahlen. Ist vereinbart worden, dass HdW auch Räume zur Verfügung stellt, so ist die HdW berechtigt, bei Absage weniger als vier Wochen vor Veranstal- tung die vereinbarte Miete in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Waren Speisen und Getränke noch nicht konkret festgelegt, so wird an Stelle des Umsatzes der Verpflegungsvereinbarung der Mindest-Menüpreis der HdW für die Bestellung „Bankett“ mal Personenzahl zugrunde gelegt. Dem Kunden und der HdW steht der Nachweis frei, dass der HdW durch die Stornierung kein, ein geringe- rer oder ein größerer Schaden entstanden ist.
  4. 4.    Stornokosten für bestellte technische Einrichtungen zur Durchführung einer Veranstaltung fallen insoweit an, als zum Zeitpunkt der Stornierung durch deren Bereitstellung bereits ein Kostenaufwand entstanden ist und dieser nicht durch anderweitige Verwendung gedeckt werden kann.


VI. Rücktritt durch die HdW

  1. 1.    Die HdW ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
  2. a)    eine Vorauszahlung nicht zu dem im Angebot benannten Zahlungstermin geleistet wird und die Zahlung auch nicht innerhalb einer von HdW gesetzten Nachfrist von mindestens drei Tagen er- folgt,
  3. b)    höhere Gewalt oder andere von der HdW nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
  4. c)    ein Verstoß gegen II. Ziffer. 7 dieser Bedingungen vorliegt,
  5. d)    der Kunde die HdW über seine Identität getäuscht hat oder die Veranstaltung aufgrund ihres Inhaltes oder Charakters zum Beispiel wegen politischer oder religiöser Bezüge, die vor der Bestellung vom Kunden nicht offen gelegt worden sind, geeignet ist, Belange der HdW oder ihrer Gesellschafter erheblich zu beeinträchtigen oder zu gefährden,
  6. e)    Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. des Kunden oder Zwecks gebucht werden.

Im Falle eines Rücktritts gemäß a), c), d), e) oder einem anderen vom Kunden zu vertretenden Grund, steht der HdW ein Schadensersatz in einer nach Ziffer IV. 3. zu berechnenden Höhe zu.

  1. 2.    Wurde mit dem Kunden im Angebot ein Rücktrittsrecht bis zu einem bestimmten Termin eingeräumt, so ist die HdW in der Zeit bis zu diesem Termin ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, sofern Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Nachfrage der HdW auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
  2. 3.    Im Fall des berechtigten Rücktritts durch die HdW steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz zu.

 


VII. Haftung

  1. 1.    Die HdW haftet dem Kunden nach den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings ist ihre Haftung beschränkt auf Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der HdW, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, haftet die HdW darüber hinaus auch dann, wenn diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der HdW oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden, die durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht wurden, haftet die HdW, wenn sie, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe diese fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben.
  2. 2.    Bei mitgebrachten Gegenständen, insbesondere z.B. auch Ausstellungsgegenständen, obliegt dem Kunden die sachgerechte Versicherung. Die Gäste haben die Möglichkeit, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Geld kann offen gegen Quittung hinterlegt werden.
  3. 3.    Der Kunde hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen, wie für Verluste und Beschädigungen, die er selbst verursacht hat.
  4. 4.    Soweit die HdW für den Kunden Fremdleistungen, technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde stellt die HdW von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei. Fremdleistungen sind nur solche Leistungen, die im Angebot der HdW ausdrücklich als Fremdleistung bezeichnet werden.
  5. 5.    Die Verwendung eigener elektrischer und sonstiger technischer Anlagen des Kunden unter Nutzung von Strom und sonstigen Leitungsnetzen des Veranstaltungsortes bedarf der vorherigen Zustimmung der HdW. Der Kunde haftet für etwaige durch die Verwendung seiner Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den Leitungsnetzen und sonstigen Anlagen der HdW, es sei denn, dass die HdW diese zu vertreten hat. Durch die Verwendung derartiger eigener Anlagen des Kunden entstandenen Energiekosten kann die HdW separat in Form einer angemessenen Pauschale in Rechnung stellen. Eine Haftung der HdW für Überspannungsschäden und andere auf Einflüsse  aus den Leitungsnetzen am Veranstaltungsort herrührende Schäden an den Geräten des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, HdW hat diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.


VIII. Sonstiges

  1. 1.    Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der HdW und gegen Berechnung eines Zuschlags mitgebracht werden. In Räume mit Speisen und Getränkeabgabe dürfen Tiere nicht mitgebracht werden.
  2. 2.    Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt. Auch hier sind Schadenersatzansprüche gemäß Ziffer VI. begrenzt.
  3. 4.    Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden von der HdW sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.
  4. 5.    Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind bei Ende der Veranstaltung unverzüglich aus den Veranstaltungsräumen zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf die HdW für  die Dauer des Verbleibs die vereinbarte Raummiete sowie Bereitstellungskosten berechnen. Dem Kunden bleibt der

Nachweis eines niedrigeren, der HdW des einen höheren Schadens vorbehalten. Entfernt der Kunde zurückgelassene Gegenstände nicht, so ist HdW berechtigt, diese nach vergeblicher Aufforderung zur Abholung mit angemessener Frist auf Kosten des Kunden zu entsorgen.

IX. Schlußbestimmungen

  1. 1.    Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam, wenn sie von der HdW schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
  2. 2.    Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts am Sitz Hamburg vereinbart.
  3. 3.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

DICLAIMER

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Fotonachweis: "Neugestaltung Empfangsbereich" Fotografin: Jasmin Marla Dichant